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Bereits erteilte Aufnahmebescheide behalten auch mit dem neuen Zuwanderungsrecht ihre Gltigkeit!

12-09-2005 [ BMI ]

Kemper: "Bereits erteilte Aufnahmebescheide behalten auch mit dem neuen Zuwanderungsrecht ihre Gültigkeit!"

Mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes müssen ab Januar nicht nur die deutschstämmigen Spätaussiedler sondern auch ihre Angehörigen über deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn sie nach Deutschland kommen wollen.

Der Aussiedlerbeauftragte der Bundesregegierung weist in diesem Zusammenhang auf Folgendes hin: „Ein Aufnahmebescheid, der bis zum 31.12.2004 nach altem Recht erteilt wurde bzw. wird, entfaltet seine Rechtswirksamkeit auch nach dem 01.01.2005. Wann von dem Bescheid Gebrauch gemacht wird, ist der freien Entscheidung des Einzelnen überlassen. Insbesondere müssen Angehörige, die in einen Aufnahmebescheid alten Rechts einbezogen sind, auch keine zusätzlichen Sprachtests ableisten.“

Sprachkenntnisse seien jedoch eine unabdingbare Voraussetzung für die Integration der Spätaussiedlerfamilien und ihre Akzeptanz in der deutschen Gesellschaft, so Kemper weiter. Deshalb appelliere er an alle, die noch ohne ausreichende Sprachkenntnisse nach Deutschland kommen, sich an ihrem neuen Wohnort um eine Teilnahme an Sprachkursen zu bemühen. Kemper verweist hier auf die kürzlich beschlossene Integrationskursverordnung, die Sprachkurse von insgesamt 600 Stunden für Zuwanderer vorsieht.

Bis Ende November sind nur noch 50.664 Spätaussiedler und Angehörige in Friedland registriert worden; dies sind rund 15.000 weniger als im selben Zeitraum des Vorjahres.

Auch die Zahl der neuen Aufnahmeanträge ist weiter gesunken, nämlich um rund 10.000 gegenüber dem vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres. Insgesamt sind in diesem Jahr bis Ende November nur noch 31.136 Anträge beim Bundesverwaltungsamt eingegangen.

Nach Ansicht von Hans-Peter Kemper, MdB , ein Zeichen dafür, dass die konsequente Politik der Bleibehilfen Früchte trägt.

Erscheinungsdatum
13.12.2004

BMI

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