Bitte beachten: Konkrete Einzelfälle beurteilen ausschließlich die Landesfinanzbehörden. Nach dem Grundgesetz liegt die Verwaltungskompetenz
bei den Bundesländern, denen auch das Aufkommen dieser Steuer vollständig zusteht. Das Emissionsverhalten wird von den Verkehrsbehörden verbindlich festgestellt; die Besteuerung knüpft daran an. Entsprechende Fragen beantworten nur die jeweils zuständigen Landesbehörden.
Kfz-Steuer für Personenkraftwagen Übersicht zum geltenden Recht (Stand: April 2007)